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Wissenswertes über Haltegriffe
Die DIN 18040-1 (barrierefreies Bauen - Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden) schreibt Stützklappgriffe möglichst mit Feder auf jeder Seite des WC-Beckens vor. Der lichte Abstand zwischen den Stützklappgriffen muss 65 cm bis 70 cm betragen. Zudem ist eine Rückenstütze, nicht der WC-Deckel, 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens anzubringen. Toilettenpapierhalter und Spülung müssen mit der Hand oder dem Arm bedienbar und erreichbar sein. Es kann auch eine berührungslose Spülung verwendet werden.
Des Weiteren heißt es in dem Regelwerk der "technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) 6.4 (1)", dass in Duschplätzen Haltegriffe anzubringen sind.
Befestigung von Haltegriffen
„Wände und Decken sind zur bedarfsgerechten Befestigung von Einrichtungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen tragfähig auszubilden.“ (Auszug aus: DIN 18024, Teil 2) Aufgrund der hohen Gewichtsbelastung der Behindertengriffe und der unterschiedlichen Wandmaterialien in Sanitärräumen (Beton, Ziegel, Holz, etc.) kann für die ggf. mitgelieferten Befestigungsmaterialien keine Haftung übernommen werden. Diese müssen also bauseits entsprechend den örtlichen Gegebenheiten beigestellt werden