Was sagt der Gesetzgeber?
Gesetzliche Richtlinien für Waschplätze
5.4 (2) „Toilettenräume müssen mit Handwaschgelegenheiten [...] und Abfall-behältern ausgestattet sein. In Toilettenräumen müssen Mittel zum Reinigen (z.B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z.B. Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner) bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind bei Bedarf [...] Kleiderhaken bereitzustellen."
Hinweis:
„Bei Bedarf (z.B. bei Tätigkeiten mit Einsatz von Desinfektionsmitteln) sind Hautpflege- und Hautschutzmittel bereitzustellen (Hautschutzplan)."
6.4 (5) „Zusätzlich sollen sich in Waschräumen Abfallbehälter und Kleiderhaken befinden."
7.4 (6) „In Umkleideräumen sind Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablagen bereitzustellen."
Gesetzliche Richtlinien für WC-Kabinen
5.4 (1) „Jede Toilettenzelle [...] muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden."
5.4 (1) „Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden."
5.4 (1) „An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzu-stellen."
(Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A4.1, Sanitärräume)