Was sagt der Gesetzgeber?
Regionale Rahmen-Hygienepläne nach § 36 IfSG
Für Kindereinrichtungen gibt es länderspezifische Rahmen-Hygienepläne. Diese finden Sie im Internet oder bei den zuständigen Behörden. Der Plan basiert auf § 36 des Infektionsschutzgesetzes. Natürlich können Sie diesen Plan auch bei uns an-fordern.
Zur Information haben wir im Folgenden ein paar Auszüge aus verschiedenen Rahmen-Hygieneplänen für Kindereinrichtungen zusammengetragen. Für detaillierte Informationen empfehlen wir allerdings, den für Ihre Region geltenden Rahmen-Hygieneplan zu beachten.
Auszug Handwaschplatz
„Der Handwaschplatz soll folgendermaßen ausgestattet sein: händefrei bedienbarer Spender für Waschlotion, Einhebelarmatur, Spender mit Papierhandtüchern, Abwurf. In folgenden Bereichen wird zusätzlich ein händefrei bedienbarer Händedesinfektionsmittelspender empfohlen: Wickelbereich, Personal WC.“
(Quelle: Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen Hamburg, Stand: Januar 2010)
Auszug Hände trocknen
„Einmalhandtücher oder Händetrockner sind bevorzugt zu verwenden, die Benutzung von Gemeinschaftshandtüchern ist abzulehnen.“
(Quelle: Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen Niedersachsen, Stand: November 2002)
Auszug Händedesinfektion
„In den Sanitärräumen der Kinder und Betreuer sind Möglichkeiten zur Händedesinfektion zu schaffen (kein unbeaufsichtigter Zugriff durch die Kinder).“
(Quelle: Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen Thüringer Fassung, Stand: August 2011)
Auszug WC-Bürste
„Toilettenbürsten sind außerhalb des Zugriffsbereichs der Kinder aufzubewahren und regelmäßig zu reinigen bzw. zu wechseln.“
(Quelle: Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen Hamburg, Stand: Januar 2010)
Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A4.1, Sanitärräume
Gesetzliche Richtlinien für Waschplätze der Erzieher/innen
„Der Handwaschplatz soll folgendermaßen ausgestattet sein: händefrei bedienbarer Spender für Waschlotion, Einhebelarmatur, Spender mit Papierhandtüchern, Abwurf. In folgenden Bereichen wird zusätzlich ein händefrei bedienbarer Händedesinfektionsmittelspender empfohlen: Wickelbereich, Personal WC.“
5.4 (2) „Toilettenräume müssen mit Handwaschgelegenheiten [...] und Abfallbehältern ausgestattet sein. In Toilettenräumen müssen Mittel zum Reinigen (z.B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z.B. Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner) bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind bei Bedarf [...] Kleiderhaken bereitzustellen."
Hinweis: „Bei Bedarf (z.B. bei Tätigkeiten mit Einsatz von Desinfektionsmitteln) sind Hautpflege- und Hautschutzmittel bereitzustellen (Hautschutzplan)."
6.4 (5) „Zusätzlich sollen sich in Waschräumen Abfallbehälter und Kleiderhaken befinden."
7.4 (6) „In Umkleideräumen sind Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablagen bereitzustellen."
Gesetzliche Richtlinien für WC-Kabinen der Erzieher/innen
5.4 (1) „Jede Toilettenzelle [...] muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden."
5.4 (1) „Toilettenpapier muss stets bereitgehalten werden."
5.4 (1) „An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten Toilettenräumen ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilettenzelle bereitzustellen."
(Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A4.1, Sanitärräume)