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Wissenswertes über Abfallbehälter
Nach 5.4 Ausstattung Toilettenräume (ASR A4.1, Sanitärräume) gilt, dass Toilettenräume mit Handwaschgelegenheiten und Abfallbehältern ausgestattet sein müssen.
In Waschräumen müssen, nach 6.4 Ausstattung Waschräume (ASR 4.1, Sanitärräume), ebenso Abfallbehälter bereit gestellt werden.
Auch in Umkleideräume müssen Abfallbehälter, laut 7.4 Ausstattung Umkleideräume (ASR A4.1, Sanitärräume), angebracht werden.
Wir empfehlen bei der Wahl eines Abfallbehälters, dass
- der Behälter wandmontierbar sein sollte, um die Reinigung des Bodens nicht zu behindern
- der Behälter durch sein Material und eine Einwurfklappe Brandschutz gegen eingeworfene Zigarettenkippen bieten sollte
- der Behälter über ausreichend Volumen verfügen sollte, um häufige Entleerungen zu vermeiden