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Wissenswertes über Haartrockner/Föhne
DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
Zur Erlangung der Hotel-Kategorie „Drei Sterne“ muss dem Gast ein „Föhn auf Wunsch“ zur Verfügung gestellt werden. Ab der Kategorie „Vier-Sterne“ sind Föhne für jedes Hotelbad verbindlich.
6.4 Ausstattung Waschräume (ASR A4.1, Sanitärräume)
Falls notwendig sind Einrichtungen zum Trocknen der Handtücher sowie Vorrichtungen zur Haartrocknung vorzusehen.
Wir empfehlen bei der Wahl eines Haartrockners/Föhns, dass
- Haartrockner mit automatischer Selbstabschaltung eingesetzt werden sollten, da die Benutzer die Geräte oft achtlos weiterlaufen lassen
- nicht auf die angegebene Gesamtleistung (Watt) eines Gerätes geachtet werden sollte, da diese meist nur etwas über die Lufttemperatur und nur wenig über die tatsächliche Luftleistung aussagt
- gerade in Feucht- und Umkleideräumen eine zusätzliche Absicherung durch einen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) erforderlich ist
- Haartrockner in öffentlichen und halb-öffentlichen Bereichen völlig anderen Belastungen in Bezug auf Nutzungsfrequenz und Vandalismus ausgesetzt sind, als man es vom privaten Gebrauch kennt, so dass man immer vergleichsweise höherwertige Produkte einsetzen sollte